Der Generalbundesanwalt bewerte die Taliban nicht als terroristische Vereinigung, sagte Reul. Die Taliban seien außerdem in Deutschland nicht mit einem Betätigungsverbot nach dem Vereinsgesetz belegt, also verboten. «Diese Bewertungen obliegen den Bundesbehörden», sagte er. Das «ganze große Entsetzen aus der Bundespolitik - für mich wirkt das manchmal wie Theater, denn das Problem ist hausgemacht.»
Ein Auftritt wie in Köln könnte demnach immer wieder passieren. «Es ist nicht zu verhindern», sagte Reul. Nach derzeitigen Erkenntnissen habe es dort keine strafrechtlich relevanten Äußerungen gegeben. Sicherheitsbehörden könnten aber nur auf strafrechtlicher und gefahrenabwehrender Grundlage handeln, das sei aktuell nicht gegeben.
Hintergrund ist ein umstrittener Auftritt eines hochrangigen Taliban-Funktionärs in der Kölner Ditib-Moschee in der vergangenen Woche, der Empörung ausgelöst hatte. Etwa Bundesinnenministerin Nancy Faeser kritisierte die Veranstaltung heftig: Der Auftritt des Taliban-Vertreters sei vollkommen inakzeptabel und scharf zu verurteilen, niemand dürfe radikalen Islamisten in Deutschland eine Bühne bieten. Das Auswärtige Amt identifizierte den Mann als Abdul Bari Omar. Er ist Leiter der afghanischen Lebensmittel- und Arzneimittelbehörde. Die Ditib distanzierte sich von dem Auftritt.