Demnach vertritt der langjährige innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion und Verfassungsrechtler Dieter Wiefelspütz die Kläger. Scharrenbach habe dem neuen Untersuchungsausschuss gerade einmal zehn Seiten an Dokumenten zur Verfügung gestellt, hatte die SPD mehrfach bemängelt.
Die Ministerin hatte hingegen darauf verwiesen, dass sich der neue Untersuchungsauftrag des wieder aufgelegten Untersuchungsausschusses nur auf die Zeit «während» der Flutkatastrophe beziehe. Im Ausschuss der vergangenen Wahlperiode habe sich der Auftrag dagegen auch auf die Zeit «vor» und «nach» der Katastrophe bezogen.
Die SPD-Fraktion ist der Ansicht, dass sich der Untersuchungszeitraum auf die Zeit vom 9. Juli bis 9. September 2021 erstreckt. Die Fraktion hatte die Klage bereits im Februar angekündigt, nachdem Scharrenbach eine Frist zur Nachlieferung verstreichen ließ.
Der Untersuchungsausschuss soll mögliche Versäumnisse, Fehleinschätzungen und mögliches Fehlverhalten der damaligen Landesregierung, insbesondere der zuständigen Ministerien sowie der ihnen nachgeordneten Behörden während der Hochwasserkatastrophe Mitte Juli 2021 untersuchen.