Das Land hatte nach drei Monaten Schlussbescheide verschickt, nachdem die Selbstständigen ihre Ein- und Ausgaben angeben mussten. Es folgten Rückforderungen in Höhe von 7000 Euro. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte diese Bescheide allerdings aufgehoben. Das OVG muss jetzt in der Berufungsverhandlung klären, ob die Rückforderungen rechtens waren. Offen ist, ob die ausgezahlten Soforthilfen nur einen vorläufigen Charakter hatten, wie vom Land später angegeben. Das Gericht in der Vorinstanz hatte den Klägern Recht gegeben.
Nach Angaben des Landes war das Soforthilfeprogramm zusammen mit Bundesmitteln das größte Förderprogramm in der Geschichte Nordrhein-Westfalens. Von März bis Mai 2020 wurden 430.000 Anträge bewilligt und Finanzmittel im Umfang von 4,5 Milliarden Euro an Unternehmern, Solo-Selbstständige und Freiberufler ausgezahlt. Bei den sieben Verwaltungsgerichten, die jetzt auf eine Entscheidung aus Münster warten, sind in der Folge rund 2500 Klagen gegen die Schlussbescheide eingegangen. Am OVG sind noch acht weitere Verfahren anhängig. Hier geht es um Entscheidungen der Verwaltungsgerichte Köln und Gelsenkirchen.