Wegen Störung der Totenruhe war der Mann vor drei Wochen vom Landgericht Bonn zu anderthalb Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Laut Urteil hatte er den Kopf seines zuvor an Tuberkulose gestorbenen Freundes abgetrennt und dann vor das Gerichtsgebäude gelegt. Weil der Mann bereits rund sechs Monate in Untersuchungshaft gesessen hatte, hatte das Gericht den Haftbefehl gegen ihn aufgehoben und ihn auf freien Fuß gesetzt.
Nach dem Vorfall in Hürth wurde er festgenommen und muss nach dem neuerlichen Urteil nun in Haft bleiben. Begründung: Es bestehe Fluchtgefahr, weil er keinen Wohnsitz habe. Gegen das Urteil kündigte der Angeklagte Rechtsmittel an.
Der Angeklagte bestritt am Freitag, die Mitarbeiter bedroht zu haben. Hintergrund für seinen Rathaus-Besuch war nach Angaben seiner Verteidigerin ein Hin und Her zwischen Sozialamt und Ausländeramt. Das Ausländeramt habe dem aus Marokko stammenden staatenlosen Mann gesagt: Ohne Wohnanschrift keine Duldung; das Sozialamt habe gesagt: Ohne Duldung keine Unterkunft.