Die Zahl der Drohnen-Sichtungen an und über den Gefängnissen Nordrhein-Westfalens stagniert. Bis Ende November zählte das NRW-Justizministerium acht Annäherungen oder Überflüge von Drohnen, wie ein Sprecher auf dpa-Anfrage mitteilte.
Für das vergangene Jahr waren zehn Drohnen-Sichtungen an den Gefängnissen dokumentiert worden. Einzelheiten zu den im nordrhein-westfälischen Justizvollzug konkret getroffenen Maßnahmen zur Detektion und Abwehr von Drohnen teilte das Ministerium «aus Sicherheitsgründen» nicht mit.
In einem Fall wurde bei einer anschließenden Kontrolle der überflogenen Bereiche ein kleines Päckchen aufgefunden, das möglicherweise von der Drohne abgeworfen wurde. Was in dem Päckchen war, verriet das Ministerium nicht. Befürchtet wird, dass mit den Drohnen Drogen, Waffen, Mobiltelefone oder andere verbotene Gegenstände in die Gefängnisse gelangen und dort die Sicherheit gefährden.
Nordrhein-Westfalen hatte sich dafür ausgesprochen, dass der Bund sich auf europäischer Ebene für die rechtliche Implementierung von sogenanntem «hartem Geo-Fencing» einsetzt. Das bedeutet, dass die Hersteller von Drohnen dazu verpflichtet werden, die Geräte mit einer Software auszurüsten, die die Drohnen technisch daran hindern, in gesperrten Luftraum zu fliegen. Für die Justizvollzugsanstalten und deren nähere Umgebung gilt bereits ein Überflugverbot.