Gegen die fünf Straftäter seien aufgrund von Delikten wie sexuellem Kindesmissbrauch, Drogenhandel, bandenmäßiger Umsatzsteuerhinterziehung und Bandendiebstahl Strafverfahren eingeleitet worden.
Glück im Unglück für die Justiz: Keine der vorzeitig aus der U-Haft freigekommenen Verdächtigen hätten dies zur Flucht genutzt. Die Verdächtigen in Sachen Kindesmissbrauch und Drogenhandel mit Waffen seien inzwischen verurteilt worden.
Die übrigen Verfahren dauerten noch an. Wenn Verdächtige in Untersuchungshaft sitzen, gilt für die Justiz ein Beschleunigungsgebot. Nach sechs Monaten Untersuchungshaft ist bei jedem Gefangenen von einem Gericht zu prüfen, ob die Fortdauer gerechtfertigt ist.