Der Festnahme lag nach Angaben der Polizei Düren ein richterlicher Beschluss des Oberverwaltungsgerichts in Münster zugrunde. Beamte der Bereitschaftspolizei hätten gemeinsam mit der Ausländerbehörde Gebäude der evangelischen Kirchengemeinde Aldenhoven durchsucht, wo der 29-Jährige Kirchenasyl bekommen habe. Der mit Haftbefehl gesuchte Mann habe sich widerstandslos festnehmen lassen.
Nach Angaben des Oberbergischen Kreises wurde er dann nach Kroatien geflogen, das erste EU-Land, in dem er Asyl angefragt hatte. In Deutschland war er später dem Oberbergischen Kreis zugewiesen worden.
Der Kreis verwies darauf, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit der katholischen und evangelischen Kirche eine Vereinbarung zu Kirchenasylfällen getroffen habe. Demnach findet in begründeten Ausnahmen eine besondere Bewertung des Einzelfalls durch das BAMF statt. Im Fall des Irakers sei die Behörde jedoch zu dem Schluss gekommen, dass kein besonderer Härtefall vorgelegen habe. Dementsprechend hätten die Voraussetzungen für einen Verbleib im Kirchenasyl nicht mehr vorgelegen.