Später hatte er auf Rückzahlung geklagt und damit in zweiter Instanz nun Erfolg: Weil Online-Glückspiel in Deutschland, mit Ausnahme Schleswig-Holsteins, verboten ist, habe der Kläger einen Rückerstattungsanspruch, entschied das Gericht laut Mitteilung vom Montag (Az. 19 U 51/22).
Der zwischen dem Online-Casino und dem Spieler geschlossene Spielvertrag sei wegen Verstoßes das Online-Glückspielverbot von Anfang an nichtig gewesen. Die deutschsprachige Internetseite und der deutschsprachige Kundenservice hätten den Anschein von Legalität vermittelt. Als juristischer Laie habe der Kläger nicht erkennen müssen, dass es sich um ein illegales Angebot handelt.
Das Urteil ist noch nicht rechtkräftig. Der Senat hat die Revision allerdings nicht zugelassen.