Anklage fordert Haftstrafe für Ex-Sparda-Bank-Chef

Haftstrafe mit oder ohne Bewährung? Im Prozess um den ehemaligen Chef der Sparda-Bank Münster gab es die Plädoyers. Staatsanwaltschaft und Verteidigung äußern ihre Forderungen vor dem Landgericht Münster.
Der Angeklagte Enrico Kahl (M) wartet auf den Beginn des Prozesstags vor dem Landgericht. © David Inderlied/dpa

Im Prozess um Spesen- und Abrechnungsbetrug bei der Sparda-Bank in Münster hat die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten gefordert. Neben dem Gang ins Gefängnis soll der frühere Vorstandschef Enrico Kahl noch eine Geldstrafe zahlen, wie die Anklage in ihrem Plädoyer am Mittwoch vor dem Landgericht Münster forderte. Der heute 64-Jährige hatte eingeräumt, private Feiern, Konzerte und Reisen im Wert von rund 460 000 Euro über die Bank bezahlt zu haben. Außerdem sieht die Staatsanwaltschaft es nach Verhandlungen über acht Monaten als erwiesen an, dass Kahl eine unliebsame Mitarbeiterin ohne Grund zum Schaden der Bank gekündigt hatte.

Die Verteidiger sprachen sich für eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten aus. Im Fall der Kündigung forderten sie einen Freispruch. Am 28. Oktober will das Landgericht Münster das Urteil verkünden.

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft hat Kahl als starke Führungspersönlichkeit und erfahrener Manager im Laufe der Jahre das Kontrollsystem der Sparda-Bank mit einem eher schwachen Aufsichtsrat untergraben. Auch habe er die Personalpolitik vorgegeben, was eigentlich die Aufgabe des Aufsichtsrates sei. Nicht qualifizierte Vertreter der Gewerkschaft wurden mit Posten im Aufsichtsrat belohnt. Laut Staatsanwaltschaft rechnete der ehemalige Vorstandschef über mehrere Jahre dann Feiern, Konzertbesuche und teure Restaurantbesuche über die Bank ab. Ursprünglich war die Anklage von einer deutlich höheren Summe als die nun zugegebenen 460.000 Euro ausgegangen. Das Landgericht hatte ein Teil der Anklagepunkte eingestellt.

Kahls Verteidiger verwiesen darauf, dass ihr Mandant von Anfang in dem Prozess kooperiert und ein Geständnis abgelegt habe. «Neben mir sitzt nicht mehr Mr. Sparda, der große Zampano, dem fein nie fein genug war. Heute sitzt hier ein gesundheitlich angeschlagener Mann, der sich erheblich verändert hat», sagte Verteidiger Christoph Lepper. Das müsse strafmildernd berücksichtigt werden. Lepper sprach sich deshalb für eine Bewährungsstrafe aus.

Dass Kahl schwere Fehler begangen habe und dafür betraft werden müsse, sei klar. Sein Mandant habe das alles eingeräumt. «Die Strukturen der Bank haben sein Fehlverhalten allerdings auch befördert», sagte Lepper. Bereits vor Kahl sei der Aufsichtsrat ein «degeneriertes Gremium» gewesen. Sein Mandant habe dies in der Verhandlung aber nie gesagt und sein Fehlverhalten in den Vordergrund gestellt.

Kahl war 2015 nach Routine-Prüfungen vom Aufsichtsrat fristlos entlassen worden. Der Bank-Manager war 20 Jahre lang Vorstand und seit 1998 Vorstandschef der Genossenschaftsbank. Zu Beginn seiner Amtszeit lag die Bilanzsumme bei 1,8 Milliarden D-Mark. Als Kahl entlassen wurde, war die Bilanz auf 2,3 Milliarden Euro angewachsen. Die Sparda-Bank Münster fusionierte 2018 mit der Sparda-Bank West mit Sitz in Düsseldorf.

© dpa
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