Das OVG bestätigte damit eine Entscheidung aus der Vorinstanz. Die Stadt sei nicht verpflichtet, Ausnahmegenehmigungen zu erteilen. Die Behörde müsse die Interessen der Nachbarschaft und das öffentliche Interesse an dem Festival - früher «Internationales New Jazz Festival Moers» - mit jahrzehntelanger Tradition berücksichtigen und gegeneinander abwiegen. Es sei aber nicht ersichtlich, dass die kulturelle Bedeutung eindeutig überwiege.
«Bei genehmigten Veranstaltungszeiten für Konzerte am Rodelberg von insgesamt 39 Stunden an vier Tagen ist nicht erkennbar, dass weitere drei Stunden unerlässlich wären, um das Festival noch sinnvoll stattfinden lassen zu können», heißt es in der Begründung des OVG. Die Stadt hatte die Konzerte von Freitag bis Sonntag jeweils bis Mitternacht und an Pfingstsonntag bis 22.00 Uhr genehmigt.