Der Rat der Stadt Krefeld hatte am 8. März 2023 per Allgemeinverfügung das aktive Betteln in der Krefelder Innenstadt zu bestimmten Zeiten verboten.
Die Stadt habe aber zuvor bereits per ordnungsbehördlicher Verordnung ein Bettelverbot für die gesamte Stadt erlassen, so das Gericht. Ein konkreter Anlass, etwa eine konkrete Gefahrenlage, sei für das zusätzliche Bettelverbot nicht erkennbar.
Das Gericht kritisierte aber auch den Inhalt des doppelten Verbots: Die Regelung sei zu unkonkret und könne daher weder befolgt, noch seine Einhaltung überprüft und vollstreckt werden. So bleibe unklar, welche Formen des Bettelns wann verboten und welche weiterhin erlaubt sind.
Richte sich eine behördliche Anordnung an einen rechtsunkundigen Personenkreis, der zudem häufig über keinen festen Wohnsitz und damit über wenig Hab und Gut verfügt, müsse sie umso klarer verfasst sein, so das Gericht. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden.