Sie fordert fast 30.000 Euro. Der Arzt argumentierte, er wolle abwarten, ob das gegen ihn verhängte Urteil rechtskräftig wird. Der Bundesgerichtshof (BGH) muss noch über die Revision entscheiden. Die Zivilrichterin machte aber am Montag nach Angaben einer Gerichtssprecherin deutlich, dass sie nach derzeitiger Einschätzung keinen Zusammenhang sieht zwischen der Zahlungspflicht und der Entscheidung des BGH.
Die Entscheidung in dem Zivilverfahren soll am 28. November verkündet werden. Vor einem Jahr war der Mediziner wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Haftstrafe von drei Jahren und vier Monaten sowie einem vierjährigen Berufsverbot verurteilt worden. Zwei Frauen waren nach Po-Vergrößerungen, die er vorgenommen hatte, gestorben.
Die Verteidiger des Arztes, der von der Boulevardpresse «Dr. Po» genannt wird, hatten einen Freispruch gefordert und Revision eingelegt.