In dem schriftlichen Wiederaufnahmeverfahren wurde gleichzeitig auch der sogenannte Drittel-Nachlass von 12.000 Euro auf 9500 angepasst. Dieser Betrag kann vom Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwendet werden.
Die Geldstrafe war im Juli letzten Jahres vom DFB-Sportgericht wegen der Vorkommnisse im Kölner Bundesligaspiel gegen den VfL Wolfsburg am 7. Mai 2022 verhängt und dann im Oktober 2022 vom DFB-Bundesgericht bestätigt worden. Im Rahmen des Wolfsburg-Spiels hatten Kölner Anhänger mindestens 25 Pyros gezündet und waren nach Abpfiff in großer Zahl auf den Rasen gestürmt, nachdem feststand, dass sich die Mannschaft für den Europapokal qualifiziert hatte.