Haus- und Wohnungsbesitzer müssen ihre Grundsteuererklärung bis zum 31. Januar abgeben. Ursprünglich war als Frist Ende Oktober gesetzt. Wegen des schleppenden Eingangs wurde sie verlängert. Erfahrungsgemäß würden Fristen oftmals möglichst weit ausgenutzt, und Erklärungen gingen erst mit nahendem Fristende bei den Finanzämtern ein, sagte Oberfinanzpräsident Werner Brommund. «Unsere Finanzverwaltung ist darauf gut vorbereitet.»
Die Finanzämter in NRW unterstützten die Menschen auch zwischen den Feiertagen und im neuen Jahr bei Fragen zur Grundsteuererklärung, hieß es weiter. Die Telefonhotline sei bis zum 30. Dezember und wieder ab dem 2. Januar 2023 besetzt. Die digitale Info-Plattform (www.grundsteuer.nrw.de) unterstütze Eigentümerinnen und Eigentümer mit Klick-für-Klick-Anleitungen und Erklär-Videos.
Die digitale Abgabe der Steuererklärung über das Online-Finanzamt Elster (www.elster.de) kann den Angaben zufolge auch über den Zugang von nahen Angehörigen erfolgen. Besitzen beispielsweise die Kinder ein Benutzerkonto, können die Eltern dieses mitnutzen.