Erneut gravierende Kritik des Rechnungshofs an Haushaltsplan

Zum zweiten Mal innerhalb weniger Wochen hat der Landesrechnungshof (LRH) grundsätzliche Einwände gegen die Haushaltspläne der nordrhein-westfälischen Regierung geltend gemacht. In einer am Montag veröffentlichten Stellungnahme kritisiert der LRH, das geplante kreditfinanzierte Sondervermögen in Höhe von bis zu fünf Milliarden Euro sei nicht hinreichend begründet. Eine erhebliche Beeinträchtigung der staatlichen Finanzlage als verfassungsrechtliche Voraussetzung für eine Ausnahme von der Schuldenbremse sei nicht plausibel dargelegt. Zuerst hatte die «Rheinische Post» über die LRH-Vorlage berichtet.
Ein Sparschwein steht auf einem Tisch neben Eurobanknoten. © Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa/Illustration

Das NRW-Finanzministerium sagte eine sorgfältige Prüfung zu. «Zentrale Aspekte der vorgebrachten Kritik sind bei bereits geplanten Konkretisierungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt», teilte ein Sprecher mit. Bis zur Beschlussfassung über den Haushalt in der kommenden Woche werde Klarheit herrschen.

Die schwarz-grüne Koalition hatte in der vergangenen Woche mit ihrer Mehrheit im Düsseldorfer Landtag eine «außergewöhnliche Notsituation» für NRW festgestellt. Damit wird die Aufnahme von Krediten über die Begrenzung der Schuldenbremse hinaus ermöglicht.

Die Regierung will ein bis zu fünf Milliarden Euro umfassendes «Sondervermögen Krisenbewältigung» für die Folgen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine einrichten. Es soll in einem zweiten Nachtrag zum Haushaltsgesetz 2022 verankert werden. SPD, FDP und AfD hatten unter anderem wegen Verfassungsbedenken gegen die Feststellung einer Notsituation gestimmt.

Die gesetzliche Zweckbestimmung des Sondervermögens müsse präzisiert werden, monierte der LRH. Zudem fehle der konkrete Kreditfinanzierungsbedarf - ebenso wie ein Tilgungsplan. «Die vorliegenden Gesetzentwürfe legen die «erhebliche Beeinträchtigung der Finanzlage des Landes» nicht dar», bilanziert der Rechnungshof.

SPD-Oppositionsführer Thomas Kutschaty sprach von der «zweiten Verfassungsbruchlandung innerhalb von zwei Wochen». Auch FDP-Fraktionschef Henning Höne attestierte der Koalition einen «verfassungsrechtlichen Totalschaden». Die Landesregierung müsse Einsparpotenziale im regulären Haushalt identifizieren und stärker priorisieren. «Mindestens anteilig wären Krisenhilfen über den Kernhaushalt realisierbar», sagte Höne.

Der LRH hatte im vergangenen Monat bereits an den ursprünglichen Haushaltsplänen der Regierung erhebliche verfassungsrechtliche Zweifel geäußert.

© dpa
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