Auf NRW-Finanzämter kommt Einspruchswelle bei Grundsteuer zu

Nach dem schleppenden Rücklauf bei den Grundsteuererklärungen rollt auf die NRW-Finanzämter nun eine Welle von Einsprüchen betroffener Bürgerinnen und Bürger zu. Bereits zum Ende der Abgabefrist am 31. Januar hätten den Finanzbehörden rund 187.000 Einsprüche gegen bis dahin ergangene Bescheide vorgelegen. Das berichtet die «Westdeutsche Allgemeine Zeitung» («WAZ»/Donnerstag) unter Berufung auf eine Antwort des NRW-Finanzministeriums auf eine Anfrage der FDP-Landtagsfraktion.
Ein Formular zur Angabe des Grundsteuerwerts. © Bernd Weißbrod/dpa/Illustration

124.000 Einsprüche bezogen sich demnach auf die Wertfeststellung der Immobilie, weitere 63.000 richteten sich gegen den von den Finanzämtern festgelegten Steuermessbetrag. Neben den kommunalen Hebesätzen sind beide Werte entscheidende Hebel für die tatsächliche Höhe der Grundsteuer, die ab 2025 entrichtet werden muss.

Verbraucherschützer und Eigentümerverbände hatten Grundbesitzern dazu geraten, formell Einspruch gegen die Bescheide einzulegen. Die oppositionelle Landtags-FDP forderte, sämtliche Grundsteuerbescheide unter den Vorbehalt einer Nachprüfung zu stellen. Nach Auskunft der Oberfinanzdirektion NRW liegt dagegen keine rechtliche Voraussetzung dafür vor, die Steuerbescheide für vorläufig zu erklären.

Mit Stand 22. Februar fehlten den NRW-Finanzämtern immer noch etwa 1,7 Millionen Grundsteuererklärungen säumiger Immobilieneigentümer. Aufgrund der Grundsteuerreform müssen rund 6,7 Millionen Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft in NRW neu bewertet werden.

© dpa
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