Anklage nach Tod einer 25-Jährigen in Saerbeck

Vier Monate nach dem gewaltsamen Tod einer 25-Jährigen in Saerbeck im Kreis Steinfurt hat die Staatsanwaltschaft Münster Anklage gegen einen Nachbarn erhoben. Der 26-Jährige soll sich vor dem Landgericht Münster wegen Totschlags und versuchten Mordes verantworten. Die Ermittler gehen beim Motiv von Kränkung nach einem zurückgewiesenen Beziehungswunsch aus.
Ein Polizeiauto steht an einem mit Flatterband abgesperrten Waldweg. © David Poggemann/Nord-West-Media/dpa/Archivbild

Der Angeschuldigte hatte die Tat nach seiner Festnahme eingeräumt, sich aber nicht zum Motiv geäußert. Über die Zulassung der Anklage muss jetzt das Landgericht entscheiden.

Die Staatsanwalt geht von zwei Handlungssträngen aus. Im Juli hatte der Beschuldigte seiner Nachbarin berichtet, dass er sich in sie verliebt habe. Diese Gefühle wurden vom späteren Opfer aber laut den Ermittlungen nicht erwidert. Die beiden blieben aber in Kontakt. Ende September war die Frau mit Freunden auf einer Kirmes in Greven und verpasste den letzten Zug. Daraufhin holte der 25-Jährige die Frau in der Nacht ab.

Bei der Rückfahrt kam es zu einem Streit. Dabei soll es auch um Eifersucht gegangen sein. Nach Beleidigungen und Schlägen fiel die Frau kurz vor Erreichen ihrer Wohnung auf den Boden. Der 25-Jährige zog die Frau auf einen Acker und erwürgte sie dort laut Anklage mit seinen Händen.

Später kam er an den Tatort zurück. Offenbar ging er davon aus, dass die 25-Jährige noch lebte. Er packte den Körper in den Kofferraum seines Autos und fuhrt in ein Waldstück bei Saerbeck. Dort legte er die Frau ab, stach ihr mit einem Messer in den Bauch und schnitt ihr in den Hals. Laut Obduktion war sie zu diesem Zeitpunkt bereits tot.

Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft sollte der erste Angriff mit den Messerstichen verdeckt werden. Da die Frau allerdings zu diesem Zeitpunkt nicht mehr lebte und die Tat somit nicht mehr ausgeführt werden konnte, lautet die Anklage auf versuchten Mord. Die Staatsanwaltschaft hält den 26-Jährigen für uneingeschränkt schuldfähig. Er sitzt weiter in Untersuchungshaft.

© dpa
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