Fall eines abgelehnten Polizeianwärters erneut vor Gericht
Nach einem über zehn Jahre dauernden Streit um die Einstellung eines Polizeianwärters verhandelt das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht den Fall am Donnerstag (10.30 Uhr) erneut. Dem Kläger aus Gütersloh wirft das Land als Dienstherr fehlende charakterliche Eignung vor. Ausgangspunkt für den Streit um den beruflichen Einstieg war der Vorwurf, der heute 33-Jährige habe bei einem Sporteignungstest für seine Einstellung ein Dokument gefälscht.
Im Mai 2013 entließ ihn das zuständige Polizeipräsidium wegen charakterlicher Ungeeignetheit aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf. Es folgten über Jahre zahlreiche Gerichtsverfahren um fehlende Loyalität zum Dienstherrn, Vertrauensbrüchen gegenüber Kollegen und Klagen auf Einstellung.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte im April 2022 eine Entscheidung des OVG in Münster aufgehoben und nach NRW zurückverwiesen. Das Gericht will voraussichtlich noch am Donnerstag eine Entscheidung verkünden.