Vor dem Landgericht Köln wird am Dienstag (13.30 Uhr) ein Klageverfahren eines ehemaligen Messdieners gegen das Erzbistum Köln fortgesetzt. Der heute 62-Jährige will 750.000 Euro Schmerzensgeld für erlittenen sexuellen Missbrauch. Das Gericht hat bereits entschieden, dass er Anrecht auf Schmerzensgeld hat, zur Höhe hat es aber noch nichts gesagt. Möglicherweise werde sich das Gericht nun aber äußern, sagte eine Gerichtssprecherin.
Die Klageschrift führt an, der Mann sei in den 1970er Jahren in mehr als 300 Fällen Opfer sexualisierter Gewalt durch einen katholischen Priester geworden. Bereits in den 1960er Jahren habe es Gerüchte über Missbrauchshandlungen des mittlerweile gestorbenen Geistlichen gegeben. Dennoch habe das Erzbistum ihn weiter in der Seelsorge eingesetzt, weshalb das Erzbistum für die begangenen Taten haften müsse, so die Klägerseite. Das Erzbistum Köln hat entschieden, in dem Fall keine Verjährung geltend zu machen.
Falls das Gericht tatsächlich eine Summe in Höhe von mehreren 100 000 Euro bewilligen würde, wäre das ein Signal für die gesamte katholische Kirche in Deutschland. Bisher leistet die Kirche freiwillige Zahlungen, sogenannte Anerkennungsleistungen, die sich aber nicht in dieser Höhe bewegen. Zuständig dafür ist die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) in Bonn.
Menschen, die etwa von katholischen Priestern sexuell missbraucht worden sind, können bei der UKA eine Zahlung beantragen. Sie müssen dafür keine Beweise vorlegen, es genügt, wenn ihre Schilderung plausibel ist. Insgesamt wurde die Plausibilität von der UKA bisher nur in einigen wenigen Fällen verneint.
Bisher hat das Gremium mehr als 40 Millionen Euro an Anerkennungsleistungen bewilligt. In 143 Fällen wurde eine Summe von mehr als 50 000 Euro zuerkannt. In 24 Fällen ging es um mehr als 100 000 Euro. Betroffene haben die Zahlungen immer wieder als zu gering kritisiert.