Verbraucherschützer fordern mittelfristig Gaspreissenkungen

Im Gas-Großhandel sinken die Preise. Doch wann kommt dies bei den Haushalten an? Verbraucherschützer haben klare Erwartungen.
Eine Gasleitung ist im Keller von einem Mehrfamilienhaus zu sehen. © Sven Hoppe/dpa/Symbolbild

Verbraucherschützer haben die Energieversorger aufgefordert, die seit einigen Wochen gesunkenen Großhandelspreise für Erdgas in den kommenden Monaten an Haushalte weiterzugeben. «Wenn wir den Winter mit ausreichend gefüllten Gasspeichern überstehen, dann stehen die Signale auf Preissenkungen», sagte der Energieexperte der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, Udo Sieverding, der Deutschen Presse-Agentur.

Er erwarte, dass es nach dem Frühjahr eine große Preissenkungswelle gebe, in der die Versorger zumindest die Spitzenpreise von mehr als 15 Cent pro Kilowattstunde Erdgas zurücknehmen müssten. «Da muss man dann auch Preissenkungen sehen.» Nach Angaben des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) lag der durchschnittliche Erdgaspreis für Haushalte in Mehrfamilienhäusern im vierten Quartal 2022 bei 19,8 Cent je Kilowattstunde.

Laut BDEW betrugen die Großhandelspreise 2022 am Terminmarkt, an dem die Gasversorger den Großteil des künftig benötigten Gases beschaffen, im Schnitt 117 Euro je Megawattstunde. Seit einigen Wochen seien sie auf rund 70 Euro gefallen. «Allerdings sind die Großhandelspreise damit immer noch fast viermal so hoch wie vor den Krisenjahren», betonte der Branchenverband am Donnerstag. «Im Mittel der Jahre 2015 bis 2019 lag der durchschnittliche Gaspreis im Großhandel bei rund 18,50 Euro je Megawattstunde.»

Haushaltskunden, denen in diesen Wochen noch Erhöhungen angekündigt werden, können laut Sieverding einen Wechsel in Erwägung ziehen. Er verwies auf Vergleichsportale, in denen jetzt auch wieder Preise zu finden seien, die unterhalb der zeitweise günstigeren Grundversorgungstarife lägen. «Der Blick in die Portale kann sich lohnen», sagte er.

Allerdings sei zu beobachten, dass viele Kunden nach plötzlichen Kündigungen durch Energie-Discounter zunächst bei ihren Stadtwerken oder anderen Grundversorgern bleiben wollten, die sie damals aufgenommen hätten. Sieverding nannte dies «sehr nachvollziehbar»: Im Wissen um die Gaspreisbremse, die 80 Prozent des bisherigen Verbrauchs auf 12 Cent deckele, würden diese Kunden oft bei ihren bisherigen Anbietern bleiben.

Wer wechseln wolle, könne bei einer Erhöhung von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und den Tarif oder auch den Anbieter wechseln, sagte der Energieexperte weiter. Wer in der Grundversorgung sei, könne seinen Vertrag auch ohne Preiserhöhung jederzeit mit nur zwei Wochen Kündigungsfrist beenden. Laut dem Vergleichsportal Verivox kostet eine Kilowattstunde Gas für Neukunden aktuell im Schnitt 11,8 Cent.

© dpa
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