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Doch noch kein Urteil im Kölner Apothekerin-Prozess

Im Prozess gegen eine Kölner Apothekerin wegen des Todes einer Schwangeren und ihres Babys hat das Gericht am Donnerstag doch noch kein Urteil verkündet. Stattdessen versetzte die 11. Große Strafkammer am Kölner Landgericht das Verfahren zurück in die Beweisaufnahme und erteilte den Prozessbeteiligten einen rechtlichen Hinweis. Demnach zieht die Kammer auch eine Verurteilung der 52-Jährigen wegen unterlassener Hilfeleistung in Betracht.
Tod durch vergiftete Glukose
Die angeklagte Apothekerin (l) spricht mit Gerson Trüg (r), einem ihrer Rechtsanwälte. © Thomas Banneyer/dpa

Hintergrund des Falls ist der Tod einer Schwangeren und ihres per Notkaiserschnitt zur Welt gebrachten Baby im September 2019. Damals hatte die 28-Jährige bei ihrem Frauenarzt einen Routinetest auf Schwangerschaftsdiabetes gemacht und dabei eine mit dem Betäubungsmittel Lidocainhydrochlorid verunreinigte Glukoselösung getrunken. Wenig später kollabierte die Frau schwer vergiftet. Stunden später starben sie und ihr Baby in einem Krankenhaus. Zu der mutmaßlichen Verunreinigung soll es zuvor in der Apotheke gekommen sein, in der die Angeklagte damals Geschäftsführerin war.

Laut Anklage soll die 52-Jährigen damals ab einem bestimmten Zeitpunkt gewusst haben, dass eine Lidocainvergiftung vorgelegen habe. Dennoch soll sie die behandelnden Ärzte der 28-Jährigen nicht davon in Kenntnis gesetzt haben, um Schaden für den Ruf ihrer Apotheke abzuwenden.

Die Staatsanwaltschaft hatte vergangene Woche wegen versuchten Mordes durch Unterlassen eine zweieinhalbjährige Haftstrafe für die Deutsche verlangt. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.

Nach Erteilung des rechtlichen Hinweises verlangten die Verteidiger der 52-Jährigen Zeit, sich auf die neue rechtliche Situation einstellen zu können.

Unterlassene Hilfeleistung wird mit Haft bis zu einem Jahr oder Geldstrafe geahndet. Das Gericht vertagte den Prozess auf kommenden Donnerstag. Ob dann mit einem Urteil zu rechnen ist, blieb zunächst unklar.

© dpa
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