Brutaler Raubüberfall auf Uhrenhändler: Neun Jahre Haft

Wegen eines brutalen Überfalls auf einen Juwelier in Siegburg ist am Freitag ein Angeklagter vom Landgericht Bonn zu neun Jahren Haft verurteilt worden. Der 36-Jährige wurde des schweren Raubes, der gefährlichen Körperverletzung und des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz für schuldig befunden. Sein Verteidiger kündigte Rechtsmittel gegen das Urteil an.
Justiz
Ein Justizbeamter steht in einem Gerichtssaal. © Friso Gentsch/dpa/Symbolbild

Ein Mitangeklagter (43) erhielt wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz neun Monate Freiheitsstrafe, die nicht zur Bewährung ausgesetzt wurden. Eine Beteiligung an dem Raub konnte ihm nicht nachgewiesen werden.

Am Morgen des 6. Oktober 2020 war ein Siegburger Geschäftsmann, der neben seinem Beruf als KFZ-Sachverständiger einen Online-Handel mit Luxusuhren betrieb, von vier Tätern - drei Männern und einer Frau - in seinem Büro überfallen worden. Sie hatten an der Tür geklingelt, und als er öffnete, war er sofort niedergeschlagen und gefesselt worden. Dann schleppten sie ihn in ein Hinterzimmer und zwangen ihn mit einer Maschinenpistole und einer Pistole mit Schalldämpfer, zwei Tresore zu öffnen. Die Räuber packten Uhren und teure Handtaschen in ein Bettlaken. Sie flohen mit der Beute von knapp einer Million Euro mit zwei SUVs. Die Tat dauerte keine fünf Minuten.

Die Polizei ging davon aus, dass mindestens sieben Leute zu der Tätergruppe gehörten. Am 14. Juli 2021 berichtete die Fernsehsendung «Aktenzeichen XY ungelöst» über den Fall. Während der Ausstrahlung hörte die Kölner Polizei, die im Zusammenhang mit einem Überfall auf einen Tabakhändler gegen Verdächtige ermittelte, ein Telefongespräch ab, in dem die Fernsehsendung Thema war. Daraufhin weitete die Kripo die Ermittlungen aus und kam den jetzt verurteilten Männern auf die Spur. Bei der Durchsuchung der Wohnung des 36-Jährigen wurde eine Uhr gefunden, die aus dem Überfall stammte. Zudem erkannte ihn der Uhrenhändler wieder. Der Georgier erklärte hingegen, er sei am fraglichen Tag nicht in Siegburg, sondern in Straßburg gewesen. Das Gericht glaubte ihm das nicht. In der Wohnung des 43-Jährigen wurde ein Schießkugelschreiber entdeckt, der nun zu der Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz führte. Von den anderen Beteiligten des Raubes gibt es keine Spur.

Da aus dem Umfeld der Angeklagten ein Befreiungsversuch mit Gewalt aus der JVA Aachen befürchtet worden war, fand der gesamte Bonner Prozess unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen statt.

© dpa
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