Fünf Jahre Haft für Messerattacke in Flüchtlingsunterkunft

Nur einen statt drei Tage brauchte das Düsseldorfer Landgericht für die Verhandlung zum lebensgefährlichen Messerangriff in einer Neusser Flüchtlingsunterkunft. Das mag auch an der wenig glaubhaften Aussage des Angeklagten gelegen haben.
Gerichtsbank
Ein Schild mit der Aufschrift "Angeklagter" wird auf die Gerichtsbank gestellt. © Arne Dedert/dpa/Symbolbild

Für eine lebensgefährliche Messerattacke in einer Neusser Flüchtlingsunterkunft ist ein 27-Jähriger zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Das Düsseldorfer Landgericht sprach den Mann am Montag wegen versuchten Totschlags schuldig.

Die Richter unter Vorsitz von Rainer Drees entsprachen damit der Forderung des Staatsanwalts. Der Verteidiger hatte Freispruch für seinen Mandaten beantragt.

Dieser hatte behauptet, das Opfer habe sich die schwere Verletzung selbst zugefügt. Die Richter konnten sich aber auf die Aussagen mehrerer Mitarbeiter des in der Unterkunft tätigen Sicherheitsdienstes sowie die protokollierten Augenzeugenberichte damaliger Mitbewohner stützen.

Dass der Tunesier zur Tatzeit angetrunken war, habe dessen Steuerungsfähigkeit zwar geringfügig, aber nicht erheblich eingeschränkt, hieß es in der Urteilsbegründung.

«Wissen Sie, das ist bei uns in Tunesien so üblich: Wenn man jemandem was anhängen will, dann sprechen sich zwei ab», hatte der 27-Jährige am Montag behauptet. In diesem Fall seien dies das Opfer und dessen Bruder gewesen.

Doch nach Überzeugung des Gerichts hatte der 27-Jährige seinem Landsmann ein Küchenmesser mit 13 Zentimeter langer Klinge in die Brust gerammt.

Ein Sicherheitsmitarbeiter hatte als Augenzeuge ausgesagt, dass der 27-Jährige in der Nacht das Zimmer seiner Landsleute nach einem Streit verlassen, kurz darauf mit einem Messer zurückgekehrt sei und zugestochen habe. Er habe die Klinge noch aufblitzen sehen, schilderte der Security-Mann.

Dass der Tat ein Streit voranging, hatte der Angeklagte eingeräumt: «Wir haben viel getrunken - ich so zwölf Bier und eine halbe Flasche Schnaps. Und dann haben die von mir den Rest des Lohnes für meine Einschleusung gefordert», sagte der 27-Jährige. Die noch ausstehenden 500 Euro habe er aber nicht gehabt.

Ein Blutalkoholtest habe damals bei dem Angeklagten 1,9 Promille ergeben, teilte das Gericht mit. Dem Angeklagten droht auch die Ausweisung. Für den Prozess waren drei Verhandlungstage angesetzt, doch die Strafkammer hatte schon nach wenigen Stunden keine Zweifel an der Schuld des 27-Jährigen.

© dpa
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