Das Landgericht hatte den im November 2022 29-jährigen Angeklagten wegen Totschlags und versuchten Totschlags in mehreren Fällen zu 13 Jahren Gefängnis verurteilt. Die Nebenkläger hatten auf Mord plädiert. Der Bundesgerichtshof aber konnte keine Rechtsfehler entdecken und bestätigte das Urteil.
Der Verurteilte hatte im Dezember 2021 einen 31-Jährigen auf einem Parkdeck im Stadtteil Brackwede erschossen. In dem Prozess hatte der Deutsche mit türkischer Herkunft ein Geständnis abgelegt. Den Schüssen war ein Drogengeschäft vorausgegangen, das der 29-Jährige vermittelt hatte. Geliefert aber wurde nicht wie vereinbart Marihuana, sondern «falsche Drogen».
Um das zu klären, kam es zu einem Treffen. Der Verurteilte hatte die Befürchtung, in eine Falle gelockt worden zu sein. Er griff schnell zur Waffe und schoss aus seinem Fahrzeug heraus auf den 31-Jährigen, der hinter einem Auto Schutz suchte. Er konnte sich kurz verstecken, bekam dann aber noch zwei Kugeln in den Rücken und starb im Krankenhaus. Dann schoss sich der wegen Totschlags verurteilte den Weg frei, so die Überzeugung des Gerichts. Auch hier habe er damit rechnen müssen, dass die Schüsse tödlich sind.
Das Gericht in Bielefeld ging deshalb von einem bedingten Tötungsvorsatz aus. Mordvermerkmale wie Heimtücke aber konnte das Gericht nicht erkennen. Das bestätigte der BGH jetzt.