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57-Jähriger wegen Irrfahrt vor Gericht

Bei einer Irrfahrt in einem Parkhaus des Flughafens Köln/Bonn im März dieses Jahres soll ein 57-Jähriger mehrere Menschen verletzt und erheblichen Sachschaden angerichtet haben. Seit Donnerstag steht der Mann nun in einem sogenannten Sicherungsverfahren vor dem Kölner Landgericht. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Beschuldigte aufgrund einer psychischen Erkrankung schuldunfähig ist. Sie beantragte die dauerhafte Unterbringung des Mannes in einer Psychiatrie.
Gerichtsbank
Ein Schild mit der Aufschrift "Angeklagter" wird auf die Gerichtsbank gestellt. © Arne Dedert/dpa/Symbolbild

Dem in Bielefeld lebenden Mann werden Diebstahl, mehrfache gefährliche Körperverletzung zum Teil in Tateinheit mit Sachbeschädigung, Gefährdung des Straßenverkehrs sowie mehrfache gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt. Zudem soll er Widerstand gegen Polizeibeamte ausgeübt haben.

Laut Staatsanwaltschaft soll der Mann zunächst ein Fahrzeug, das zur Reinigung offen auf einem Parkdeck gestanden habe, in seine Gewalt gebracht und damit durch das Parkhaus gerast sein. Dabei soll er mehrere geparkte Fahrzeuge, in denen zum Teil Menschen saßen, gerammt haben. Zudem soll er auch absichtlich auf Passanten zugefahren sein. Ein Mann habe nicht mehr ausweichen können und sei zwischen dem Tatfahrzeug und einem Schild eingeklemmt worden. Das Opfer soll mehrere schmerzhafte Rippenbrüche erlitten haben. Den entstandenen Sachschaden beziffert die Staatsanwaltschaft mit 11.000 Euro. Als Polizeibeamte den Mann festnehmen wollten, soll er zudem getreten und geschlagen haben.

Der Beschuldigte machte zunächst keine Angaben zu den Vorwürfen. Sein Verteidiger erklärte jedoch: «Mein Mandant ist entsetzt über das, was er angerichtet hat.»

Der Prozess ist mit weiteren vier Verhandlungstagen bis Ende Oktober terminiert.

© dpa
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