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Würmsee-Fall: Höchststrafe wegen Mordes gefordert

Weil sie allein in einem abgelegenen Haus am Würmsee lebte, soll ein Mann aus Ostwestfalen eine 56-Jährige als Mordopfer ausgesucht haben. Die Staatsanwaltschaft Hannover sieht bei seinen Taten ein Muster.
Prozess nach Mord am Würmsee
Der Angeklagte steht bei Prozessauftakt in einem Saal vom Landgericht Hannover. © Moritz Frankenberg/dpa

Im Fall einer am Würmsee verschwundenen Frau hat die Staatsanwaltschaft im Landgericht Hannover eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen heimtückischen Mordes gefordert. Die Anklagevertreterin beantragte am Montag zudem die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und anschließende Sicherungsverwahrung für den 54-Jährigen aus Warburg in Ostwestfalen. Ihm wird vorgeworfen, die 56-Jährige im September 2022 in ihrer Wohnlaube am Würmsee in Burgwedel zur Befriedigung des Geschlechtstriebs beziehungsweise aus Mordlust überfallen und erstochen zu haben.

Die Leiche der Frau, die dort allein mit Hund und Katze lebte, wurde bis heute nicht gefunden. Der Angeklagte schwieg im Prozess, allerdings sprechen gegen ihn zahlreiche Indizien wie Blut- und DNA-Spuren. Unter anderem fand sich eine Sturmhaube mit Spuren seiner DNA neben dem Bett der Getöteten. Zudem soll er die ihm zuvor unbekannte Frau ausgekundschaftet haben. Mehrere Zeugen beobachteten ihn schon Tage vor der Tat in der Umgebung des abgelegenen Holzhäuschens.

Kurze Zeit vor dem mutmaßlichen Mord soll der schmächtige Mann mit dem grauen Bart eine 79-jährige Spaziergängerin in Warburg brutal überfallen und verletzt haben. Die Seniorin leidet noch heute körperlich und seelisch unter den Folgen. Diese Tat sei nahezu identisch mit der versuchten Tötung einer Frau, für die der 54-Jährige im Jahr 2002 vom Landgericht Kassel zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden sei, sagte die Staatsanwältin. Es gehe ihm um die Ausübung von Gewalt gegenüber arglosen, ihm unbekannten Frauen.

Der mutmaßliche Mörder war im Oktober 2022 nach internationaler Fahndung in Schweden gefasst worden. Die beiden Nebenklage-Vertreter schlossen sich der Forderung der Staatsanwaltschaft an. Die Verteidigung soll am Donnerstag (17. August) ihr Plädoyer halten. Am selben Tag wird voraussichtlich auch das Urteil gesprochen.

© dpa
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