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Wolfsentnahme: Region Hannover erteilt Ausnahmegenehmigung

Nach wiederholten Tierrissen hat die untere Naturschutzbehörde der Region Hannover eine Ausnahmegenehmigung zur Entnahme eines Wolfes erteilt. Das Tier habe wiederkehrendes, erlerntes und problematisches Rissverhalten gezeigt, teilte ein Sprecher am Montag mit. Das Tier gehöre zu einem größeren Rudel, auch andere Wölfe des Rudels dürften entnommen werden. Die Entscheidung sei mit dem niedersächsischen Umweltministerium abgestimmt worden. Die Genehmigung gilt bis Ende Februar 2024.
Wölfe
Zwei Wolfswelpen stehen auf einem Feld. © Torsten Beuster/-/dpa/Symbolbild

Das betroffene Revier sei relativ groß und umfasse mehrere Kommunen. Um welches es sich handele, wollte der Sprecher nicht sagen. In der Vergangenheit hätten sich nach ähnlichen Ankündigungen Proteste formiert, um die Durchsetzung der Ausnahmegenehmigung zu verhindern, begründete er.

Seit Frühjahr 2022 häufen sich den Angaben zufolge die Risse in dem betroffenen Revier. Es sei nachgewiesen, dass das Tier, für das die Ausnahmegenehmigung gelte, mehrfach Tierherden angegriffen habe. Weitere Schäden seien zu erwarten.

Die Genehmigung werde in der nächsten Woche offiziell wirksam, dann sei auch der Rechtsweg dagegen offen. Ein möglicher Widerspruch habe aber keine aufschiebende Wirkung. Der zur Entnahme berechtigte Personenkreis mit Jagdlizenz sei informiert. Laut dem Bundesnaturschutzgesetz ist es in einem definierten Bereich zeitlich befristet möglich, Wölfe zu entnehmen, bis ein übergriffiges Tier entnommen ist.

In der Region Hannover war im Januar die Abschussgenehmigung für den Wolf mit der Kennung GW950m ausgelaufen. Das Tier soll unter anderem das Pony von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) gerissen haben. Laut der «Hannoverschen Allgemeinen Zeitung» betrifft nun auch die erneute Genehmigung diesen Rüden. Die Region Hannover wollte sich dazu auf Anfrage nicht äußern.

Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer (Grüne) lobte die öffentliche Bekanntgabe der Ausnahmegenehmigung. «Das transparente Vorgehen erhöht das Vertrauen in ein sachliches und regional differenziertes Wolfsmanagement und ist rechtlich überprüfbar», sagte er. Es sei zudem richtig, dass der Jäger oder die Jägerin anonym bleibe, um die Person vor Anfeindungen zu schützen.

© dpa
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