Eine Obduktion ergab, dass die Todesursache Sauerstoffmangel infolge von Gewalteinwirkung war. Ein Haftrichter erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Oldenburg Haftbefehl gegen den als dringend tatverdächtig geltenden Lebensgefährten.
Eine Obduktion ergab, dass die Todesursache Sauerstoffmangel infolge von Gewalteinwirkung war. Ein Haftrichter erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Oldenburg Haftbefehl gegen den als dringend tatverdächtig geltenden Lebensgefährten.