Bisher haften Richter persönlich nur bei einer Straftat, also einer bewussten Rechtsbeugung. «Das ist richtig so», betonte der Rechtswissenschaftler Staudinger. Bei fahrlässigen Fehlern des Gerichtes hafte bisher niemand, das müsse sich ändern. «Anwälte haften auch, wenn sie Fehler machen», sagte der Jura-Professor der Uni Bielefeld.
Beim Verkehrsgerichtstag sprechen die Fachleute unter anderem über eine mögliche Meldepflicht für Ärzte von fahrungeeigneten Menschen und eine mögliche Anpassung der Promillegrenze für E-Scooter-Fahrer.
Der jährliche Kongress endet am Freitag mit Empfehlungen an den Gesetzgeber.