Ursprünglich war die Staatsanwaltschaft von Totschlag ausgegangen. Diesen Vorwurf habe das Gericht aber nicht zugelassen, da es nach Aktenlage keinen Vorsatz habe erkennen können, sagte eine Gerichtssprecherin. Laut Anklage soll die Frau ihren Ende April 2019 geborenen Sohn ungenügend mit Säuglingsmilch versorgt haben, obwohl sie den am Ende lebensbedrohlichen Zustand erkannt habe. Als das Kind zwei Wochen nach der Geburt dehydriert ins Krankenhaus kam, wog es 1130 Gramm weniger als bei der Geburt. Zehn Tage später schalteten die Ärzte die lebenserhaltenden Geräte ab.