130.000 Euro Schmerzensgeld für teils erblindetes Kind

Ein Kind kommt als Frühchen auf die Welt - und erblindet auf einem Auge. Hätte dies mit rechtzeitiger Behandlung verhindert werden können? Das Landgericht Oldenburg sah keinen Aufklärungsfehler. Zu einer anderen Einschätzung ist das Oberlandesgericht in der Stadt gelangt.
Eine Figur der blinden Justitia. © Christoph Soeder/dpa/Symbolbild

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat einem auf einem Auge erblindeten Kind unter anderem 130.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Nach Einschätzung der Richter wurde es zu spät augenärztlich untersucht, wie das OLG am Montag mitteilte. Das 2016 als Frühchen geborene Kind hat auf dem anderen Auge eine hochgradige Sehbehinderung. Das am 1. März gesprochene Urteil gegen eine Klinik ist noch nicht rechtskräftig. Am Landgericht Oldenburg war die Klage zuvor abgewiesen worden.

Frühgeborene hätten ein erhöhtes Risiko einer Netzhautablösung, hieß es. Das ist eine Krankheit, bei der sich die Netzhaut von der Haut dahinter löst. Das Kind wurde deshalb nach der Geburt drei Monate lang in einem Krankenhaus regelmäßig untersucht. Bei der Entlassung wurde eine Kontrolle nach drei weiteren Monaten empfohlen.

Bereits fünf Wochen später wurde eine Netzhautablösung festgestellt. Nach Einschätzung eines gerichtlichen Sachverständigen wäre es durch eine frühere Nachbegutachtung möglich gewesen, die Erkrankung erfolgreich zu behandeln - etwa per Laser.

Das Gericht hat dem Kläger, dem Kind, das von seinen Eltern vertreten wurde, etwa 50.000 Euro mehr Schmerzensgeld zugestanden als gefordert. Es werde sein Leben lang auf Hilfen angewiesen sein, heißt es in der Mitteilung. Zudem schulde die Klinik Schadensersatz für Schäden, die nicht vom Sozialversicherungsträger übernommen werden.

Das Landgericht Oldenburg hatte zuvor die Klage abgewiesen, weil es einen direkten Zusammenhang zwischen dem späten Kontrolltermin und der Netzhautablösung nicht für erwiesen hielt.

© dpa
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