Unverhältnismäßige Gewalt? Polizist steht vor Gericht

Vier Polizisten fixieren einen Mann in der Göttinger Innenstadt am Boden, einer schlägt zu - das ist auf einem kurzen Video im Internet zu sehen. Gingen die Polizisten bei einer Kontrolle zu weit? Das soll nun vor Gericht geklärt werden.
Gerichtsmikrofon
Ein Mikrofon steht in einem Saal eines Gerichts. © Friso Gentsch/dpa/Symbolbild

Vor dem Amtsgericht Göttingen muss sich seit Montag ein Polizist wegen Körperverletzung im Amt verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, bei einer Kontrolle gegen einen heute 30-Jährigen unverhältnismäßige Gewalt angewendet zu haben. Der Fall hatte durch im Internet verbreitete Videoaufnahmen der Kontrolle Aufsehen erregt.

Zu Beginn der Verhandlung wurden Bodycam-Aufnahmen sowie die Internetvideos von der Kontrolle am Morgen des 18. Juli 2021 angesehen. Die Verteidigerin des Angeklagten verlas zudem eine Erklärung ihres Mandanten. Darin räumte der in Uniform erschienene Polizist mehrere Schläge, unter anderem in das Gesicht des 30-jährigen Physiotherapeuten, ein. Er betonte aber, dass das in der Situation das mildeste Mittel gewesen sei.

Der Kläger sei aggressiv gewesen und habe Widerstand geleistet, trug die Verteidigerin vor. Als der Polizist versucht habe, den Mann mit einem Spezialgriff zu fixieren, habe dieser stattdessen den Beamten zu Boden gerissen. Zwischenzeitlich habe der Polizist laut der Erklärung Todesangst gehabt.

Er war seit 2014 im Streifendienst tätig und arbeitet dort seit dem Vorfall nicht mehr. Seinen Angaben nach wurde er bei der Auseinandersetzung leicht verletzt. Wegen der Videos im Internet habe er zudem viel Hass erfahren und stand zwischenzeitlich unter Polizeischutz. Letztlich sei er mit seiner Frau deshalb in eine andere Wohnung gezogen. Zudem leide er seitdem unter Depressionen und sei deshalb in Behandlung.

Ursprünglich wollten Polizisten nach Provokationen die Personalien des Physiotherapeuten aufnehmen. Das verweigerte dieser und bedrohte die Beamten, so die Aussagen beider Seiten. Der angeklagte Polizist kam erst später zu der Kontrolle als Unterstützung hinzu. Bereits zuvor am Abend soll der 30-Jährige durch Provokationen gegen Polizisten aufgefallen sein.

In einer Zeugenbefragung gab der Physiotherapeut an, stark alkoholisiert gewesen zu sein. Das rufe bei ihm häufiger ein flegelhaftes Verhalten hervor. Zudem räumte er ein, ein illegales Messer dabei gehabt zu haben, das er für ein Taschenmesser hielt. Ein Verfahren gegen ihn wegen Widerstandes gegen Polizeibeamte wurde eingestellt.

Der 30-Jährige gab an, sich bei der der Auseinandersetzung unter anderem Prellungen zugezogen zu haben. Zudem leide er seitdem unter einer Posttraumatischen Belastungsstörung und befinde sich deshalb in Behandlung.

Der Richter hatte vor der Verhandlung versucht, zwischen den beiden Parteien einen Strafbefehl zu vermitteln. Eine Einigung kam aber nicht zustande. Weitere an dem Zwischenfall beteiligte Polizisten müssen sich in gesonderten Verfahren verantworten.

© dpa
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