Teil der AfD will gegen Nichtzulassung bei Wahl klagen

Der Landeswahlausschuss hat entschieden, dass die AfD in Bremen nicht an der Bürgerschaftswahl teilnehmen darf. Nun will ein Teil der Partei versuchen, gegen die Entscheidung vorzugehen.
Wahlen
Ein Mann wirft seinen Stimmzettel in eine Urne. © Julian Stratenschulte/dpa/Symbolbild

Nach der Nichtzulassung der AfD zur Bürgerschaftswahl in Bremen versucht ein Teil der Partei, juristisch gegen die Entscheidung des Landeswahlausschusses vorzugehen. Ein Rumpfvorstand um Landesvize Sergej Minich will mit einer einstweiligen Verfügung erwirken, dass die Partei doch noch zur Wahl am 14. Mai zugelassen wird, wie die Gruppe am Mittwoch erklärte. Bei einem Misserfolg strebe der Rumpfvorstand eine Wahlwiederholung an, ähnlich wie in Berlin, sagte der Bürgerschaftsabgeordnete Thomas Jürgewitz.

Der Landeswahlausschuss hatte entschieden, die AfD nicht zur Bürgerschaftswahl zuzulassen, weil es mehrere konkurrierende Wahllisten gab. Zwei Landesvorstände streiten sich seit 2022, welcher von ihnen legitim ist, sie reichten die konkurrierenden Listen ein. Ein Wahlvorschlag stammte von dem sogenannten Rumpfvorstand um Minich. Der andere Vorschlag kam von einem sogenannten Notvorstand um die Bürgerschaftsabgeordneten Heinrich Löhmann und Frank Magnitz.

Der Rumpfvorstand erklärte, Klagen gegen Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) bei mehreren Gerichten eingereicht zu haben. Dem Innensenator untersteht das Landeswahlamt. Mäurer soll die Entscheidung des Amtes nach Ansicht der Kläger korrigieren. Die Klagen seien beim Staatsgerichtshof, dem Verwaltungsgericht und dem Wahlprüfungsgericht eingereicht worden. Man habe drei Gerichte angerufen, weil die Zuständigkeit dem Rumpfvorstand nicht klar gewesen sei.

Ein Sprecher des Staatsgerichtshofs bestätigte den Eingang der Klage. Eine Prognose zu den Erfolgschancen könne er nicht geben. Der Innensenator erhalte zunächst Zeit, Stellung zu beziehen, sagte er.

© dpa
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