Gendern in Schulprüfungen soll nicht als Fehler zählen

Wer in Schularbeiten zum Beispiel mit Gender-Sternchen schreibt, soll in Niedersachsen nicht dafür bestraft werden. Die AfD sieht dadurch die «deutsche Kultursprache» in Gefahr - hat in einem Punkt aber auch Lob für die Positionierung des zuständigen Ministeriums.
Auf einem Bildschirm ist das Wort «Schüler*innen» zu sehen. © Gregor Bauernfeind/dpa/Archivbild

Schülerinnen und Schülern sollen nach Ansicht der niedersächsischen Landesregierung keine Nachteile entstehen, wenn sie in ihren Prüfungen gegenderte Begriffe verwenden. Das geht aus einer Antwort des Kultusministeriums auf eine Anfrage der AfD im Landtag hervor. Darin heißt es, die Regierung unterstütze es, «eine geschlechtersensible Sprache in Wort und Schrift im Unterricht sowie in außerunterrichtlichen Kontexten zu beachten».

Das Gendern solle nicht als Verstoß gegen die Sprachrichtigkeit sanktioniert werden, heißt es weiter. Es könne von den Prüferinnen und Prüfern allerdings auch nicht angeordnet werden.

Zur Begründung führt das Ministerium an, dass zum Beispiel in Abiturklausuren längst auch Texte bearbeitet werden, in denen gegendert wird. Es sei daher nicht vermittelbar, wenn diese Schreibweise in den Texten der Prüflinge dann als Fehler gewertet würde. Gleichwohl dürften Schülerinnen und Schüler nicht dazu aufgefordert werden, obligatorisch auf Sonderzeichen im Wortinnern zurückzugreifen, um geschlechtersensibel zu schreiben.

Die Landesregierung wies zudem den von der AfD verwendeten Begriff der «Gendersprache» zurück. Dabei handele es sich um eine negativ konnotierte Wortschöpfung, die nahelege, dass staatliche Einrichtungen eine andere als die deutsche Sprache einführten. Das Ministerium schreibt stattdessen von «Neographien», also Abweichungen von einer vorherrschenden Schreibart.

Der AfD-Bildungspolitiker Harm Rykena, der die Anfrage gestellt hatte, kritisierte die Position der Regierung. «Die deutsche Rechtschreibung wird beliebig. Unserer historisch gewachsenen deutschen Kultursprache wird durch diese verquere Praxis des Kultusministeriums ein Bärendienst erwiesen - Schluss damit», sagte er.

Positiv sei allerdings die Klarstellung des Ministeriums, dass geschlechtersensible Sprache nicht angeordnet werden dürfe, so Rykena weiter. «Schüler, denen übergriffige Lehrer das Gendern aufzwingen wollen, werden sich darauf jetzt berufen können», sagte der AfD-Landtagsabgeordnete.

© dpa
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