Eine FFP2-Maske müssen Schwangere demnach nur dann tragen, wenn etwa der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Kultusministerin Julia Willie Hamburg (Grüne) rechnet damit, dass durch die Maßnahme eine gewisse Entspannung bei der Personalsituation an vielen Schulen einkehren werde.
Laut Ministerium werden Schwangeren FFP2-Masken zur Verfügung gestellt. Sobald im beruflichen Umfeld ein Corona-Infektionsfall oder Verdachtsfall bekannt werde, müsse für die Schwangere ein Verbot für Präsenztätigkeiten für acht Tage, beziehungsweise bis zum Ausschluss des Verdachts ausgesprochen werden.