Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich am Dienstag mit den Freisprüchen für vier VW-Personalmanager vom Vorwurf der Untreue im Zusammenhang mit der Höhe von Betriebsratsgehältern befasst. Das Landgericht Braunschweig hatte die Manager freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatten dagegen Revision eingelegt, über die der 6. Strafsenat des BGH in Leipzig nun verhandelte. Wann eine Entscheidung fällt, war zunächst offen.
Hintergrund des Verfahrens sind Bezüge, die mehrere Betriebsräte von Volkswagen zwischen 2011 und 2016 bekamen. Der langjährige VW-Betriebsratschef Bernd Osterloh erhielt etwa in bonusstarken Jahren bis zu 750.000 Euro. Die Staatsanwaltschaft bewertete die Bewilligung dieser Gehälter als Untreue. Das Landgericht sah allerdings keinen Vorsatz und sprach die Personalverantwortlichen frei.