Entgegen der Forderungen der Staatsanwaltschaft wurde bei beiden Angeklagten nicht auf versuchten Mord geurteilt. Sie wurden wegen gemeinschaftlichen versuchten gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr verurteilt, bei der Frau mit dem Zusatz der beabsichtigten Herbeiführung eines Unglücksfalls. Der 22-Jährige wurde zudem wegen schwerer Körperverletzung verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der heute 22-Jährige soll am 9. Juli 2021 in Lüder im Landkreis Uelzen die Bremsschläuche am Auto des ehemaligen Stiefvaters der 20 Jahre alten ehemaligen Bundeswehrsoldatin durchgeschnitten haben. Die Frau habe Schmiere gestanden, sagte eine Gerichtssprecherin. Nachdem der Mann entdeckt wurde, stach er dem 43 Jahre alten Opfer mit einem Messer in das Gesicht und floh.