Polizeipräsidenten bekommen künftig weniger Geld

Niedersachsens Polizeipräsidenten und -präsidentinnen sollen künftig weniger Geld bekommen. Im Gegenzug sollen die Polizeichefs nicht mehr als politische Beamte gelten, die jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden können, sondern als reguläre Laufbahnbeamte. Das kündigte Innenministerin Daniela Behrens am Mittwoch in Hannover an. Die Änderungen machten den Posten insbesondere für jüngere Aspiranten interessanter, sagte die SPD-Politikerin. Für den Landespolizeipräsidenten und den Verfassungsschutzpräsidenten sollen die Änderungen nicht gelten.
Niedersachsens Innenministerin Behrens
Daniela Behrens (SPD, M), Innenministerin von Niedersachsen. © Moritz Frankenberg/dpa

Für das Vorhaben müssen das Beamtengesetz und das Besoldungsgesetz geändert werden. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) lobte die Pläne.

Bisher werden sechs der sieben Polizeipräsidenten und -präsidentinnen nach der Besoldungsgruppe B4 bezahlt, mit einem Grundgehalt von knapp 9200 Euro im Monat. Nach dem neuen Verfahren kämen sie in die Gruppe B3 mit knapp 8700 Euro im Monat. Der Präsident der Polizeidirektion Hannover liegt jeweils eine Besoldungsgruppe darüber. Die bisherigen Amtsinhaber sollen ihre derzeitige Besoldung behalten können. Erst ihre Nachfolger bekämen demnach weniger Geld.

Die Innenministerin verkündete zudem mehrere Personalentscheidungen: So soll die bisherige Polizeipräsidentin aus Göttingen, Gwendolin von der Osten, diesen Posten von April an in Hannover ausüben. Ihre Nachfolgerin in Göttingen wird Tanja Wulff-Bruhn. Neuer Präsident der Zentralen Polizeidirektion Niedersachsen (ZPD) wird der bisherige Vizechef Uwe Lange. Er folgt auf Christiana Berg, die aus gesundheitlichen Gründen in den Ruhestand versetzt wird.

© dpa
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