Bremer Wahlleitung berät über konkurrierende AfD-Wahllisten

Die tiefe Spaltung der AfD in Bremen mit zwei konkurrierenden Vorständen und Wahlvorschlägen stellt die Wahlleitung der Hansestadt vor Probleme. Der Wahlbereichsausschuss Bremen beriet am Donnerstag über die Sachlage. «So eine Doppelaufstellung hatten wir noch nicht», sagte Wahlbereichsleiterin Carola Janssen. Für die Bürgerschaftswahl am 14. Mai haben die AfD-Parteilager jeweils eigene Wahlvorschläge aufgestellt. Dabei darf nach Wahlgesetz jede Partei nur mit einer Wahlliste antreten. Eine Entscheidung über Zulassung oder Nichtzulassung soll am 17. März fallen.
Wahlbereichsleiterin Carola Janssen spricht bei der Sondersitzung des Wahlbereichsausschusses Bremen zur Bürgerschaftswahl im Statistischen Landesamt Bremen. © Focke Strangmann/dpa/Archivbild

Die verfeindeten Flügel sprechen einander ab, die AfD zu vertreten. Sie rückten auch in der Sitzung nicht von ihren Positionen ab. Ein Wahlvorschlag stammt vom Lager um den sogenannten Rumpfvorstand um Landesvize Sergej Minich. Dagegen sehen die Bürgerschaftsabgeordneten Heinrich Löhmann und Frank Magnitz sich als Notvorstand; auch dieses Lager hat Kandidaten aufgestellt. «Es ist nicht zu heilen, dass der Vorstand um Herrn Minich kein Vorstand ist», sagte Löhmann.

Die Spaltung zieht sich bis in die Bundespartei hinauf. Das Minich-Lager weiß den Bundesvorstand auf seiner Seite. Der Notvorstand stützt sich auf Beschlüsse der AfD-Parteischiedsgerichte in Land und Bund. Die Gültigkeit dieser Beschlüsse wurde aber vom Vertrauensmann des Rumpfvorstands, dem AfD-Bundestagsabgeordneten Fabian Jacobi, bestritten.

Es sei nicht Aufgabe des Wahlbereichsausschusses, den parteiinternen Streit zu entscheiden, sagte Wahlbereichsleiterin Janssen. Ihrer Auffassung nach stammten beide Vorschläge von der AfD, damit liege eine unzulässige Doppelaufstellung vor. Beschlossen wurde, die zwei Vorschläge bis zum 17. März auf mögliche andere wahlrechtliche Fehler zu prüfen, die eine Zulassung eventuell ausschließen.

Ein Mangel des Löhmann-Vorschlags könnte sein, dass zu der Aufstellungsversammlung im November 2022 nur in der Zeitung eingeladen wurde, nicht mit Brief an alle Mitglieder. Beim Vorschlag des Minich-Lagers sind die ungeklärten Vollmachten des Vorstands ein möglicher Mangel.

Bei der Bürgerschaftswahl 2019 hatte die AfD 6,12 Prozent der Stimmen erhalten und entsandte aus Bremen und Bremerhaven fünf Abgeordnete ins Parlament. Sie bildeten erstmals eine Fraktion, die aber im internen Streit schnell wieder zerfiel.

© dpa
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