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Mordprozess um verschwundene Frau am Würmsee endet

Es ist eine Horrorvorstellung: Ein maskierter Mann soll nachts die Laube einer 56-Jährigen betreten und sie in ihrem Bett erstochen haben. Wird sich der Angeklagte in seinem letzten Wort äußern?
Gerichtsmikrofon
Ein Mikrofon steht in einem Saal eines Gerichts. © Friso Gentsch/dpa/Symbolbild

Im Mordprozess um eine am Würmsee verschwundene Frau wird an diesem Montag das Urteil am Landgericht Hannover erwartet. Zunächst soll um 14.30 Uhr der Verteidiger des 55-Jährigen sein Plädoyer halten. Auch wird das letzte Wort des Angeklagten erwartet. Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten bereits eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen heimtückischen Mordes für den Mann aus Warburg in Ostwestfalen gefordert.

Ihm wird vorgeworfen, im September 2022 eine 56-Jährige in ihrer abgelegenen Laube am Würmsee in Burgwedel überfallen und erstochen zu haben. Dabei soll er sich nachts Zugang zu dem Grundstück verschafft und die Frau in ihrem Bett attackiert haben. Laut Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte dies zur Befriedigung des Geschlechtstriebs beziehungsweise aus Mordlust getan haben. Die Leiche der Frau wurde bisher nicht gefunden.

Der Angeklagte schwieg in dem Anfang Mai gestarteten Prozess zu den Vorwürfen. Allerdings wurden zahlreiche Blutspuren des Opfers sowie DNA-Spuren des 55-Jährigen am Tatort gefunden. Neben dem Bett der Getöteten lag eine Sturmhaube, an der DNA des mutmaßlichen Mörders sichergestellt werden konnte. Die Frau hatte allein mit Hund und Katze in dem kleinen Holzhaus gewohnt.

Die Staatsanwaltschaft beantragte auch die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und die Anordnung einer anschließenden Sicherungsverwahrung. Nur wenige Tage vor dem mutmaßlichen Mord soll der verheiratete Mann in Warburg eine 79 Jahre alte Spaziergängerin überfallen, verletzt und ausgeraubt haben. Die Seniorin leidet noch heute seelisch und körperlich unter den Folgen des brutalen Angriffs auf einem Waldweg, wie sie als Zeugin vor Gericht beschrieb.

Laut Anklage geht es dem einschlägig vorbestraften 55-Jährigen um die Ausübung von Gewalt und Macht gegenüber arglosen, ihm unbekannten Frauen. Ursprünglich hatte das Urteil schon Mitte August gesprochen werden sollen, dieser Termin musste aber wegen der Erkrankung einer Richterin verschoben werden.

© dpa
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