«Letztes Wort» des Angeklagten: Mutter soll es gewesen sein

Vor dem Urteil im Prozess um eine zerstückelte Leiche äußert sich der Angeklagte. Seine Ehefrau habe er nicht umgebracht, sagt der Hafenarbeiter aus Bremerhaven. Die Verteidigung fordert einen Freispruch.
Mordprozess
Der 47-jährige Angeklagte im Mordprozess um eine zerstückelte Leiche sitzt in einem Gerichtssaal am Landgericht Bremen. © Hauke-Christian Dittrich/dpa

Im Mordprozess um eine zerstückelte Leiche hat der 47 Jahre alte Ehemann zurückgewiesen, seine Frau getötet zu haben. Er wisse, dass seine Mutter die Tat begangen habe, sagte der Mann aus Bremerhaven am Dienstag im Landgericht Bremen während des «letzten Worts». Seiner Mutter habe er geholfen, einen Koffer mit Leichenteilen in einen Fluss zu werfen. Er habe sich leider entschieden, den Tod seiner Frau zu verheimlichen - und nicht die Polizei zu alarmieren. Bis Anfang Juni waren weitere Verhandlungstermine angesetzt worden. Ein früheres Ende des Prozesses ist möglich.

Die Mutter des Mannes hatte mehrfach angegeben, sie habe die Frau umgebracht. Für das Gericht ist die Mutter eine Zeugin. Die Mutter verfolgt den Prozess regelmäßig im Gericht.

Am Montag und am Dienstag hatten Verteidiger des angeklagten Deutschen einen Freispruch ihres Mandanten gefordert. «Es gibt keine Beweise», sagte einer der Anwälte am Dienstag. Entweder habe der Angeklagte oder seine Mutter die Ehefrau umgebracht. Nur könne nicht nachgewiesen werden, wer für die Tat verantwortlich sei. Es gelte die Unschuldsvermutung. Ähnlich argumentierte bereits der weitere Verteidiger am Montag.

Am Dienstag wies der Verteidiger auch den Vorwurf zurück, dass der Angeklagte den Prozess bewusst in die Länge ziehe. Es sei das Recht des Angeklagten, sich zu äußern.

Die Staatsanwaltschaft hatte vergangene Woche eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Mann wegen Mordes gefordert. Der Hafenarbeiter soll seine aus Russland stammende Ehefrau heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen im Februar 2022 erst mit Beruhigungsmitteln betäubt und dann getötet haben. Zudem bestehe eine besondere Schwere der Schuld, wodurch eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren nahezu ausgeschlossen wäre.

Der Staatsanwaltschaft zufolge stand das Paar vor der Trennung. Mit dem Mord habe der Mann das alleinige Sorgerecht für die gemeinsame Tochter erlangen wollen. Er habe Angst gehabt, dass seine 32 Jahre alte Frau mit der Tochter zu einem neuen Freund ziehen könne, sagte der Staatsanwalt. Nach der Tötung soll der Angeklagte die Leiche zerteilt, in Plastik gewickelt und in einen Koffer gepackt haben. Den Koffer habe er in ein fließendes Gewässer geworfen. Bei der Polizei meldete der Mann seine Frau als vermisst.

Die wochenlange Suche nach der 32-Jährigen hatte bundesweit Aufsehen erregt. Anfang März 2022 wurden die Überreste der Frau am Bremerhavener Weserufer gefunden.

© dpa
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