Die Staatsanwaltschaft hatte für ein zweites Mordmerkmal - niedrige Beweggründe - und auf die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld plädiert. Dies hätte eine mögliche vorzeitige Entlassung verhindert. Bei einer Revision wird das Urteil auf Rechtsfehler überprüft. Der Bundesgerichtshof muss entscheiden, ob es aufgehoben wird.
Der Mann war verurteilt worden, weil er seine Frau betäubt, erdrosselt, zerteilt, in Plastik gewickelt und die meisten ihrer Körperteile in einem Koffer verstaut hat. Den Koffer warf der Mann in einen Fluss. Die Frau hatte ihren Mann verlassen wollen. Etwa einem Monat nach ihrem Verschwinden wurden die Überreste der Frau in dem Koffer am Weserufer in Bremerhaven gefunden.