Leiche: Staatsanwaltschaft legt Revision gegen Urteil ein

Gegen das Urteil im Mordprozess um die zerstückelte Leiche einer Frau hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Das teilte ein Sprecher am Freitag mit. Das Landgericht Bremen hatte am Dienstag einen 47-jährigen Mann aus Bremerhaven wegen Mordes an seiner Ehefrau zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Als Mordmerkmal erkannte es Heimtücke.
Das Strafgesetzbuch und Akten liegen in einem Gericht auf dem Tisch. © Swen Pförtner/dpa/Symbolbild

Die Staatsanwaltschaft hatte für ein zweites Mordmerkmal - niedrige Beweggründe - und auf die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld plädiert. Dies hätte eine mögliche vorzeitige Entlassung verhindert. Bei einer Revision wird das Urteil auf Rechtsfehler überprüft. Der Bundesgerichtshof muss entscheiden, ob es aufgehoben wird.

Der Mann war verurteilt worden, weil er seine Frau betäubt, erdrosselt, zerteilt, in Plastik gewickelt und die meisten ihrer Körperteile in einem Koffer verstaut hat. Den Koffer warf der Mann in einen Fluss. Die Frau hatte ihren Mann verlassen wollen. Etwa einem Monat nach ihrem Verschwinden wurden die Überreste der Frau in dem Koffer am Weserufer in Bremerhaven gefunden.

© dpa
Das könnte Dich auch interessieren
Empfehlungen der Redaktion
Sport news
Mesut Özil teilt nach Wahlsieg erneut Foto mit Erdogan
Musik news
Zeichen gegen Antisemitismus: Proteste gegen Waters-Konzert
Tv & kino
Goldene Palme in Cannes für Justine Triet
Musik news
Ermittlungen: Waters ändert Bühnenshow in Frankfurt
Handy ratgeber & tests
Pixel 7 Pro vs. Galaxy S23 Ultra: Google und Samsung im Flaggschiff-Vergleich
Internet news & surftipps
EU-Kommissar: Twitter verlässt Kodex gegen Desinformation
Internet news & surftipps
Bayerischer Lehrerverband: KI macht Noten überflüssig
Familie
Froschschenkel: Traditionsgericht mit Umweltproblem