Die Staatsanwaltschaft hatte sieben Jahre Haft wegen Totschlags beantragt. Die Verteidigung hatte auf Körperverletzung mit Todesfolge plädiert, aber kein konkretes Strafmaß genannt. Das Gericht konnte keinen Tötungsvorsatz des Mannes erkennen, sagte der Sprecher. Der Angeklagte, der mit 18 Vater geworden war, und die Kindsmutter seien mit dem Kind völlig überfordert gewesen.
Der angeklagte Deutsche hatte die Tat zum Prozessauftakt gestanden und bedauert. Er habe das schreiende Kind geschlagen, damit es ruhig sei. Seine Verlobte sei zur Tatzeit stundenlang mit Freundinnen unterwegs gewesen. Nachdem der Säugling sich nicht mehr geregt habe, habe er den Rettungsdienst benachrichtigt.
Woher ältere Verletzungen im Rippenbereich und im Gehirn des Kindes stammten, konnte im Prozess nicht geklärt werden, wie der Sprecher sagte. Der Angeklagte hatte angegeben, mit seiner Verlobten regelmäßig Drogen konsumiert zu haben. Der Drogenmissbrauch habe aber zu keiner verminderten Schuldfähigkeit geführt, sagte der Sprecher.