Nun muss der Bundesgerichtshof entscheiden, ob das Urteil aufgehoben wird. Bei einer Revision wird das Urteil auf Rechtsfehler überprüft. Zuvor hatte unter anderem der «NDR» darüber berichtet.
Das Landgericht Göttingen sah es als erwiesen an, dass der Mann seine auf dem Sofa schlafende Frau erschossen hat. Das Mordmerkmal der Heimtücke sei erfüllt. Nebenklage und Staatsanwaltschaft hatten auf eine lebenslange Haftstrafe plädiert, die Verteidigung auf zwei Jahre Haft auf Bewährung wegen fahrlässiger Tötung und illegalen Waffenbesitzes.
Der Fall sorgte auch überregional für Aufmerksamkeit, unter anderem weil Aktivisten forderten, den Fall als Femizid zu verurteilen. Unter einem Femizid versteht man den Mord einer Frau wegen ihres Geschlechtes.