Neuverhandlung: Prozess wegen sexuellen Missbrauchs

Der Prozess gegen einen 51-Jährigen wegen sexuellen Missbrauchs an seiner Stieftochter in 500 Fällen muss einem Beschluss zufolge vor dem Landgericht Aurich neu verhandelt werden. Ein Rechtsfehler im Urteil führt zur Aufhebung des bestehenden Schuldspruches, wie aus einem am Mittwoch veröffentlichen Beschluss des Bundesgerichtshofes (BGH) in Karlsruhe hervorging. Der Angeklagte hatte die Taten vor Gericht gestanden. Er war aber gegen das Urteil vom 31. August 2022 in Revision gegangen. Dieser gab der Bundesgerichtshof nun in Teilen statt.
Eine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand. © Arne Dedert/dpa/Symbolbild

Das Auricher Landgericht hatte den Mann wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in 500 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Zu den 500 Taten kam es laut dem Urteil zwischen dem 1. Oktober 2010 und dem 1. Januar 2013. Den Sachverhalt habe das Landgericht «rechtsfehlerfrei» festgestellt, heißt es in dem Beschluss - der Strafsenat des Bundesgerichtshof bemängelte aber die Bewertung des Auricher Gerichts.

Die Stieftochter war zu Beginn der Taten 12 Jahre alt. Innerhalb des Tatzeitraumes wurde sie 2012 14 Jahre alt. Die Karlsruher Richter wiesen in ihrem Beschluss darauf hin, dass Taten ab diesem Zeitpunkt nicht mehr unter den Straftatbestand des sexuellen Missbrauchs an Kindern fielen. Der Schuldspruch sei in der Folge aufzuheben, da aus dem Urteil auch nicht erkennbar sei, wie viele der 500 Fälle vor dem 14. Geburtstag der Stieftochter passierten.

Der Bundesgerichtshof regte für einen neuen Prozess zudem an, für die Taten auch eine Strafbarkeit wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen zu prüfen. Der Prozess soll bald vor einer anderen Kammer Landgerichts erneut verhandelt werden, sagte eine Auricher Gerichtssprecherin.

© dpa
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