Das Auricher Landgericht hatte den Mann wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in 500 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Zu den 500 Taten kam es laut dem Urteil zwischen dem 1. Oktober 2010 und dem 1. Januar 2013. Den Sachverhalt habe das Landgericht «rechtsfehlerfrei» festgestellt, heißt es in dem Beschluss - der Strafsenat des Bundesgerichtshof bemängelte aber die Bewertung des Auricher Gerichts.
Die Stieftochter war zu Beginn der Taten 12 Jahre alt. Innerhalb des Tatzeitraumes wurde sie 2012 14 Jahre alt. Die Karlsruher Richter wiesen in ihrem Beschluss darauf hin, dass Taten ab diesem Zeitpunkt nicht mehr unter den Straftatbestand des sexuellen Missbrauchs an Kindern fielen. Der Schuldspruch sei in der Folge aufzuheben, da aus dem Urteil auch nicht erkennbar sei, wie viele der 500 Fälle vor dem 14. Geburtstag der Stieftochter passierten.
Der Bundesgerichtshof regte für einen neuen Prozess zudem an, für die Taten auch eine Strafbarkeit wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen zu prüfen. Der Prozess soll bald vor einer anderen Kammer Landgerichts erneut verhandelt werden, sagte eine Auricher Gerichtssprecherin.