Neue Zuständigkeiten für das Waffenrecht ab 2024

Für das Waffenrecht sind in Niedersachsen ab dem kommenden Jahr deutlich weniger Behörden zuständig. Für die Erteilung waffenrechtlicher Erlaubnisse seien dann nur noch 47 statt bisher 99 Kommunen verantwortlich, teilte das Innenministerium am Dienstag mit. Die Aufgabe werde bei den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie der Region Hannover konzentriert.
Eine Faustfeuerwaffe liegt mit Magazin und Munition auf einem Tisch. © David Young/dpa/Symbolbild

«Die strikte Anwendung des Waffenrechts ist elementar für den Schutz der öffentlichen Sicherheit», sagte Innenministerin Daniela Behrens. Vor allem die Entwaffnung von extremistischen Personen stelle die Waffenbehörde vor eine schwierige Aufgabe, die in den größeren Organisationseinheiten noch effektiver gelöst werden könne, sagte die SPD-Politikerin.

Das Waffenrecht regelt dem Ministerium zufolge unter anderem Fragen des Umgangs mit Waffen oder Munition, wie zum Beispiel den Erwerb und Besitz, das Führen und Schießen, die Aufbewahrung sowie die Herstellung und den Handel. Die Neuregelung sei auch eine Verbesserung für Jägerinnen und Jäger. Unter den etwa 122.000 Menschen im Land, die Waffen besitzen, seien dies etwa 76.000.

© dpa
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