Messerangriff: Tatverdächtiger wohnte unerlaubt in Münster

Nach einem tödlichen Messerangriff auf dem Münsteraner Send hat sich ein Tatverdächtiger gestellt. Der 21-Jährige wohnte erst seit kurzem in Münster - und verstieß damit offenbar gegen Bewährungsauflagen.
Die Polizei arbeitet am Tatort vor einem Fahrgeschäft. © David Poggemann/Nord-West-Media /dpa/Archivbild

Ein 21-Jähriger, der auf einer Kirmes in Münster einen Mann erstochen haben soll, hätte sich laut Behördenangaben zum Tatzeitpunkt gar nicht in Münster aufhalten dürfen. Der junge Mann sei erst «seit wenigen Wochen» in Münster gemeldet, teilte die Stadt auf dpa-Anfrage mit. Wegen einer Bewährungsauflage sei er jedoch eigentlich verpflichtet, seinen Wohnsitz im niedersächsischen Kreis Osnabrück zu nehmen. Die Stadt Münster erhalte bei einer Anmeldung aber keine Kenntnis von solchen Auflagen. Zuvor hatten die «Westfälischen Nachrichten» darüber berichtet.

Der tatverdächtige Kasache war laut Staatsanwaltschaft 2017 unter anderem wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe verurteilt worden und hatte den Großteil verbüßt. Der Rest war zur Bewährung ausgesetzt worden, die Bewährungszeit aber noch nicht abgelaufen. Als Teil der Bewährungsauflagen habe er sein bisheriges Umfeld im Kreis Coesfeld verlassen und in eine Wohngruppe im Kreis Osnabrück ziehen müssen. Dort sei er im Juli 2021 eingezogen, berichtete ein Sprecher des Kreises am Freitag. «Er hat es offenbar ein knappes Jahr ausgehalten und ist im Mai 2022 abgehauen.» Das habe man sofort an die Justiz weitergegeben. Wo sich der junge Mann zwischen seinem Wegzug aus der Wohngruppe und der Anmeldung in Münster aufhielt, sei unklar.

Schon vor dem Umzug nach Niedersachsen war der Mann, der eine befristete Aufenthaltsgenehmigung hatte, durch den Kreis Coesfeld ausgewiesen worden. Er sollte nach Kasachstan abgeschoben werden, zudem sei ein Einreise- und Aufenthaltsverbot verhängt worden, sagte Michael Labrenz, Vorsitzender Richter des Verwaltungsgerichts Münster. Dagegen habe er im Dezember 2020 geklagt und einen Eilantrag gestellt, dem bezüglich der Abschiebung stattgegeben worden sei. Bis zur Entscheidung des Gerichts könne der 21-Jährige nicht abgeschoben werden. Einen Termin für die Verhandlung gebe es noch nicht. Unklar sei auch, welche Ausländerbehörde aktuell zuständig sei.

Der wegen Mordverdachts gesuchte Tatverdächtige hatte sich am Mittwoch in Begleitung seines Anwalts der Polizei gestellt und kam in Untersuchungshaft. Er soll am Samstagabend auf dem Send nach einem Streit mit einem Messer auf einen 31-Jährigen eingestochen haben. Das Opfer verblutete nach einem Stich ins Herz noch am Tatort.

© dpa
Das könnte Dich auch interessieren
Empfehlungen der Redaktion
Kultur
Kauzig, markant, präsent - Peter Simonischek ist tot
Fußball news
Duell der Systeme: Sportchefs Krösche und Eberl im Aufwind
Tv & kino
«Aktenzeichen XY»-Spezial zu verbreiteten Betrugsmaschen
Reise
Tui baut Urlaubsangebot für die Türkei deutlich aus
Games news
PS4 Controller kalibrieren: Geht das? 
Auto news
Fehlkauf vermeiden: Pedelecs lieber nicht spontan kaufen
Das beste netz deutschlands
Zusatznetze für den Festivalsommer 2023: Vodafone rüstet 75 Events mit zusätzlicher Mobilfunk-Technik auf
Das beste netz deutschlands
E-Mail-Postfächer haben nicht ausgedient