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Kein Schadenersatz für Wanderer wegen umgestürzten Baumes

Wandern im Wald erfolgt auf eigene Gefahr. Der Bundesgerichtshof wies die Beschwerde eines Mannes aus Niedersachsen zurück, der beim Wandern auf dem Harzer Hexenstieg von einem umstürzenden Baum schwer verletzt worden war. Wie ein Gerichtssprecher des Landgerichts Magdeburg am Montag mitteilte, ist das Urteil aus dem März 2020 damit rechtskräftig.
Justitia
Blick auf die Justitia über dem Eingang eines Landgerichts. © Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild

Das Landgericht Magdeburg hatte damals die Klage des Mannes gegen die Stadt Thale abgewiesen. Unter anderem hatte der Mann von der Stadt ein Schmerzensgeld von mehr als 200.000 Euro gefordert. Der Mann aus dem Landkreis Friesland war nach eigener Schilderung im Juli 2018 mit seiner Familie auf dem Harzer Hexenstieg bei Thale unterwegs gewesen. Auf dem Weg vom Hexentanzplatz in Richtung der Stadt sei ein Baum auf den Mann gestürzt und habe ihn so schwer verletzt, dass er noch heute querschnittsgelähmt sei. Schon im Jahr 2020 hatte das Landgericht Magdeburg geurteilt, dass das Betreten der Waldwege auf eigene Gefahr erfolge.

© dpa
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