Geldstrafen für Schweinemastbetreiber: Tierschutzvergehen

Wegen zahlreicher Tierschutzvergehen in einer Schweinemastanlage im Emsland hat das Amtsgericht Papenburg am Mittwoch die beiden Geschäftsführer zu Geldstrafen verurteilt. Beide Unternehmer müssen demnach jeweils 85 Tagessätze zu 100 Euro, also jeweils 8500 Euro, zahlen. Damit blieb die Richterin unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die eine Strafe von 90 Tagessätzen zu je 100 Euro gefordert hatte. Die beiden Anwälte hatten Freisprüche beantragt.
Schweine liegen in der Bucht eines Schweinestalls. © Marijan Murat/dpa/Symbolbild

Das Verfahren wurde aufgrund von heimlich gedrehten Videoaufnahmen in der Mastanlage für 15.000 Tiere in Gang gesetzt, die Tierschützer an die Staatsanwaltschaft Oldenburg weiter gereicht hatten. Aus Sicht der Anwälte war das Beweismaterial nicht verwertbar, weil nicht bekannt war, wer die Videoaufnahmen wann und wo aufgenommen hatte. Aus Sicht des Gerichts gab es aber keine Zweifel an der Echtheit der Aufnahmen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Anwälte wollen sich nun zunächst mit ihren Mandanten beraten, sagten sie im Anschluss an die Verhandlung.

© dpa
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