Klimaschutz-Prozess gegen VW: Gericht macht wenig Hoffnung

In einem Klimaschutz-Prozess gegen Volkswagen hat das Landgericht Braunschweig den drei von Greenpeace unterstützten Klägern wenig Hoffnung gemacht. Nach einer vorläufigen rechtlichen Einschätzung sei die Klage zwar zulässig, dürfte aber wenig Chancen auf Erfolg haben, machte der Vorsitzende Richter am Dienstag deutlich. In dem Zivilprozess wollen die drei Kläger unter anderem erreichen, dass dem Autobauer der Verkauf von Verbrennungsmotoren ab 2030 untersagt wird.
Klima-Klage gegen Volkswagen
Auspuffrohre eines Volkswagen. © Julian Stratenschulte/dpa/Archivbild

Die Kläger argumentieren nach Angaben eines Gerichtssprechers mit ihren Grundrechten. Diese gelten aber unmittelbar im Verhältnis zwischen Bürgern und dem Staat, wie der Sprecher erläuterte. «Hier ist die Besonderheit, dass sich aber Privatpersonen auf Klägerseite und ein privat handelndes Unternehmen auf Beklagtenseite gegenüberstehen», sagte der Sprecher. In diesem Verhältnis hätten die Grundrechte eben keine unmittelbare Wirkung, sagte er.

Volkswagen zeigte sich im Wesentlichen in seiner Auffassung bestätigt. Die Anwältin der drei Kläger kündigte an, bei einem entsprechenden Urteil in Berufung gehen zu wollen. Eine Entscheidung will das Gericht am 31. Januar verkünden.

© dpa
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